Ja, zu beachten ist, dass Sie als Arbeitnehmer nicht mehr als 45 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Dies ist im Arbeitsgesetz geregelt und soll Arbeitnehmer vor übermässiger Arbeitsbelastung schützen. Im selbstständigen Nebenerwerb sind Sie jedoch nicht angestellt, unterliegen also keiner Arbeitszeitbeschränkung. Manche Arbeitgeber interpretieren dies aber anders. Wir empfehlen Ihnen sich einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber darüber einig zu werden.